Wasserversorgungsverband
Obere Schussentalgruppe
Ballenmoos 39
88339 Bad Waldsee
Tel.: 0 75 24 / 400 24-0

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HausanschlussHausanschluss

1. Feinfilter

2. Hauptabsperrvorrichtung

3. Hausanschlussleitung

4. Absperrschieber

5. Öffentliches Trinkwassernetz


Haus- und Grundstücksanschluss

Der Hausanschluss besteht aus der Verbindung des Verteilungsnetzes mit der Anlage des Anschlussnehmers. Er beginnt an der Abzweigstelle des Verteilungsnetzes (in der Regel im Hydrantenschacht) und endet mit der Hauptabsperrvorrichtung nach dem Wasserzähler. Hausanschlüsse werden ausschließlich vom Wasserversorgungsverband hergestellt, unterhalten, erneuert, geändert, abgetrennt und beseitigt

Welche Kosten entstehen bei einem Hausanschluss?

Der Aufwand für die Erstellung des Hausanschlussabschnittes, der sich nicht im öffentlichen Grundstück befindet, wird dem Grundstückseigentümer in Rechnung gestellt. Zu den Kosten für die Erstellung des Hausanschlusses kommt bei einem Neuanschluss noch der Wasserversorgungsbeitrag für die Anschaffung, Herstellung und den Ausbau der öffentlichen Wasserversorgungseinrichtungen. Beitragsmaßstab für den Wasserversorgungsbeitrag ist die Nutzungsfläche. Diese ergibt sich durch die Vervielfachung der Grundstücksfläche mit einem Nutzungsfaktor. Die genaue Ermittlung des Beitrages können Sie aus der Wasserversorgungssatzung PDF speichern entnehmen.

Was ist bei der Planung / auf der Baustelle zu beachten?

Bauseitig sollte eine geeignete Übergabestelle, möglichst ein Hausanschlussraum nach DIN 18012 zur Verfügung gestellt werden. Diese Übergabestelle muss frostfrei, trocken, begehbar und für unsere Beauftragten ganzjährig zugänglich sein. Es ist von Seiten des Bauherrn sicher zu stellen, dass für die Trinkwasserhausanschlussleitung eine Mauer- oder Fußbodendurchführung nach DVGW VP 601 (gas- & wasserdicht, sowie frostsicher) hergestellt wird. Achtung bei Lichtschächten und Lichthöfen, dass auch hier allseitig die Frostsicherheit von 1,20 Meter gewährleistet ist. Es gilt zu beachten, dass die notwendigen Tiefbauarbeiten und Beschaffung des notwendigen Bettungsmaterial (Kabelsand) zur Verlegung des Hausanschlusses durch den Bauherrn zu organisieren sind. Die Übergabestelle sollte nahe der straßenwärts gelegenen Hauswand liegen, damit die Hausanschlussleitung möglichst kurz und somit kostengünstig erstellt werden kann.

Wer beantragt einen Hausanschluss?

Der Hausanschluss wird vom Eigentümer des Grundstücks oder dessen Bevollmächtigten beantragt. Der dafür vorgesehene Antrag ist beim Wasserversorgungsverband Obere Schussentalgruppe erhältlich und wird Ihnen auf Wunsch auch zugeschickt. Sie können sich den Antrag PDF speichern auch hier als Datei herunterladen. Dabei ist zu beachten, dass der Antrag rechtzeitig (mindestens) sechs Wochen vor Baubeginn eingereicht wird. Für die weitere Bearbeitung der Antragsunterlagen wird auf jeden Fall ein Lageplan im Maßstab 1:500 benötigt sowie der Bauplan (M 1:100) des Geschosses, in welchem der Hausanschlussraum vorgesehen ist.
Bitte bedenken Sie, dass die Herstellung und Inbetriebnahme des Anschlusses auch von den jeweiligen Versorgungsmöglichkeiten abhängt. Mit unterschiedlichen Ausführungszeiten ist aber zu rechnen. Ersparen Sie sich unnötigen Terminärger und stellen Sie den Antrag so rechtzeitig wie möglich.

Wer legt die Ausführung und die Leitungsführung fest?

Den Verlauf und die Ausführung der Hausanschlussleitung als Verbindung zwischen dem Verteilungsnetz und Ihrer Hausinstallation legt der Wasserversorgungsverband fest. Er wird Ihre Wünsche hierbei soweit möglich berücksichtigen. Die Anschlussleitung ist möglichst geradlinig, rechtwinklig zur Grundstücksgrenze und auf dem kürzesten Weg von der Versorgungsleitung zum Gebäude zu führen.
Setzen Sie (oder der Bauleiter) sich ca. 8 – 14 Tage vor Baubeginn mit uns in Verbindung. Vor der Einlegung des Trinkwasserhausanschlusses ist vom Bauherren eine Firma mit den Erdarbeiten zum Einlegen der Wasserleitung zu beauftragen. Die Kosten hierfür sind vom Bauherren zu übernehmen und sind in der Regel nicht in den üblichen Bauverträgen mit den Baufirmen enthalten.

Das Einlegen der Wasserleitung erfolgt grundsätzlich nur durch den Wasserversorgungsverband

Bei Zuwiderhandlungen kann der Wasserversorgungsverband den Ausbau der Wasserleitung verlangen oder auf Kosten des Anschlussnehmers an der Grundstücksgrenze einen geeigneten Wasserzählerschacht anbringen. Vom Verband wird ebenso das Einsanden der Wasserleitung überwacht und die Leitung eingemessen. Sie erhalten nach Fertigstellung der Baumaßnahme von uns einen Lageplan der neu verlegten Leitung für Ihre Bauakten.

Was gehört alles zur Hausinstallation?

Die Hausinstallation umfasst alle Anlagenteile vom Wasserzähler bis zur letzten Entnahmestelle. Für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung und Unterhaltung der Anlage hinter dem Hausanschluss – mit Ausnahme der Messeinrichtung des Wasserversorgungsverbandes – ist der Anschlussnehmer verantwortlich.

Kann während der Bauzeit Bauwasser bezogen werden?

Ja, sofern eine Hausanschlussleitung als Bauwasseranschluss herangezogen werden kann. In diesen Fällen ist jedoch darauf zu achten, dass der Bauwasserzähler besonders gegen Frost und Beschädigungen geschützt werden muss. Der Bauwasserzähler wird nur vom Wasserversorgungsverband ein-/ausgebaut. Neben dem Wasserverbrauch wird der Personalaufwand zur Montage in Rechnung gestellt. Teilen Sie uns bitte rechtzeitig (ca. 1 Woche vor Baubeginn) mit, wenn Sie einen Bauwasseranschluss benötigen.

Ist eine Eigenversorgungsanlage geplant ?

AVBWasserV § 3 (2)

Vor der Errichtung einer Eigengewinnungsanlage hat der Kunde dem Wasserversorgungsunternehmen Mitteilung zu machen. Der Kunde hat durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass von seiner Eigenanlage keine Rückwirkung in das öffentliche Wasserversorgungsnetz möglich sind.

Trinkwasserverordnung § 17 (1)

Wasserversorgungsanlagen, aus denen Trinkwasser oder Wasser für Lebensmittelbetriebe mit der Beschaffenheit von Trinkwasser abgegeben wird, dürfen nicht mit Wasserversorgungsanlagen verbunden werden, aus denen Wasser abgegeben wird, das nicht die Beschaffenheit von Trinkwasser hat. Die Leitungen unterschiedlicher Versorgungssysteme sind, soweit sie nicht erdverlegt sind, farblich unterschiedlich zu kennzeichnen.

Eigenversorgungsanlagen sind meldepflichtig beim zuständigen Gesundheitsamt!