Wasserversorgungsverband
Obere Schussentalgruppe
Ballenmoos 39
88339 Bad Waldsee
Tel.: 0 75 24 / 400 24-0

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Dezember 2018

Wasserblättle Nr. 17 vom Dezember 2018 PDF speichern

August 2018

Aktuelle Stellenausschreibung für Verwaltungsangestellte (w/m) auf 50%

Stelle wurde erfolgreich vergeben!

Juli 2018

Aktuelle Stellenausschreibung für Bautechnikerin/Bautechniker

Stelle wurde erfolgreich vergeben!

Kontrolle auf Frostschäden in Wasserleitungen - März 2018

In der kalten Jahreszeit müssen Wasserleitungen, Wasserzähleranlagen und Hausinstallationsanlagen vor Frost geschützt werden, da sonst Schäden eintreten und die Wasserversorgung unterbrochen werden kann. Besonders frostgefährdet sind Leitungen ohne Wasserdurchfluss oder erdverlegte Leitungen mit geringer Überdeckung, z.B. zur Gartenbewässerung. Die zweistelligen Minusgrade der letzten Woche haben dazu geführt, dass im Verbandsgebiet zahlreiche Wasserleitungen in nicht beheizten Kellern eingefroren sind. Durch die Ausdehnung von Wasser beim Gefrieren werden die Wasserleitungsrohre auseinandergedrückt. Bei steigenden Temperaturen tauen die Leitungen auf und an den geplatzten Rohren tritt das Wasser aus. Es gibt im Verbandsgebiet jedes Jahr mehrere Keller die ohne Abläufe sind und überflutet werden.

Leitungswasserschäden sind besonders gefährlich, da sie im Gegensatz zu Feuer oder Sturm leise auftreten. Man hört, riecht oder sieht zunächst nichts. Sind die Schäden außerhalb der Gebäude, wie z.B. an Gartenleitungen gibt es oft erst ein böses Erwachen, wenn die nächste Wasserrechnung kommt. Eine ständige Kontrolle des Wasserzählers wird daher empfohlen. Das Auftauen von gefrorenen Leitungen nach dem Wasserzähler sollte durch eine fachkundige Person erfolgen.

Bei frostgeschädigten Wasserzählern, sowie bei Leitungsschäden vor dem Wasserzähler ist unmittelbar der Wasserversorgungsverband unter der Telefonnummer 07524/400240 zu verständigen.

Die Überwachung der Einspeisung ins Trinkwassernetz zeigt deutlich, dass im Verbandsgebiet noch Frostschäden sein müssen.

Wir bitten daher unsere Abnehmer die Hausinstallationen, insbesondere in leerstehenden Gebäuden, auf Wasserschäden zu überprüfen.

Januar 2018

Wasserblättle Nr. 16 vom Dezember 2017 PDF speichern